Professor Jörn von Lucke schreibt auf dem Blog des Behördenspiegels: Im Zeitalter von Open Government, in der ein gemeinschaftliches, offenes Informieren, Diskutieren, Entscheiden und Handeln technisch möglich und von der Bevölkerung eingefordert wird, muss Bürgerbeteiligung von Politik und Verwaltung anders als bisher gelebt und realisiert werden. Die Bevölkerung, ihre Sorgen, Bedenken und Anregungen müssen frühzeitiger und mit Hilfe webbasierter Beteiligungsplattformen in die bewährten öffentlichen Planungs- und Genehmigungsprozesse eingebunden werden, ohne diese Prozesse damit zu blockieren.
Professor Reinermann von der Verwaltungshochschule Speyer ergänzt: Für die Gestaltung des Handelns von Staat und Verwaltung folgt daraus, dass sich die deutsche Verwaltungskultur viel stärker in Richtung auf die neuen Medien sowie auf die lauter vorgetragenen Wünsche nach Mitwirkung weiterentwickeln muss. Sowohl bei der Entscheidungsvorbereitung als auch beim Entscheidungsvollzug muss eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung der Betroffenen Platz greifen.
Weiterlesen: http://www.government2020.de/blog/?p=354#comment-248
Hintergrund: So plötzlich, wie es vielen erscheint, trat die Kritik der Bürger an Stuttgart 21 nicht zutage. Im Rahmen einer “Offenen Bürgerbeteiligung” zu Stuttgart 21 kommt bereits 1997 der Unmut vieler Anwesender zum Ausdruck, die sich sich um die Möglichkeit eines grundsätzlichen Bürgerentscheides über das Projekt gebracht sehen. http://www.archive.org/details/Stuttgart_1997&reCache=1


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